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Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
[i]Löbe, NWB 14/2012 S. 1128; dies., NWB 9/2012 S. 725; dies., NWB 34/2011 S. 2890; Skerhut, NWB 19/2012 S.1582Mit Beschluss vom - I B 97/11 NWB PAAAE-04403 hat der BFH bei Kapitalgesellschaften keine Zweifel an der Steuerpflicht von Erstattungszinsen geäußert. Die geänderte Rechtsprechung des VIII. Senats des , BStBl 2011 II S. 503 für die Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2010 ), nach der auf die Festsetzung von Einkommensteuer entfallende Erstattungszinsen nicht der Einkommensteuer unterliegen, sei auf die Einkommensermittlung von Kapitalgesellschaften, die über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen, nicht übertragbar.
Wie der bei markt intern erscheinende Infodienst steuertip meldet, ist gegen die Entscheidung des I. Senats des BFH nun [i]Verfassungsbeschwerde, Az. beim BVerfG: 1 BvR 1402/12 und 2 BvR 1407/12Verfassungsbeschwerde erhoben worden (s. st 29/12 S. 1); die Aktenzeichen lauten 1 BvR 1402/12 und 2 BvR 1407/12. Da für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer unterschiedliche Senate beim BVerfG zuständig sind, gibt es zwei Aktenzeichen.
[i]ESt-Festsetzung: Revision beim BFHFür Einkommensteuerfestsetzungen hat aktuell das FG Münster mit Urteilen vom - 2 K 1947/00 E und 2 K 1950/00 E entschieden, dass Erstattungszinsen, ungeachtet der durch das JStG 201...