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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 453

Die Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung der Länder ab 1. 7. 2012

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Karl Jennemann

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den Ländern und mit Zustimmung des Bundesrates im Verordnungswege auf Grundlage des § 8 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes (StBAG) die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) geändert. Diese Änderung gibt Anlass, die Bestandteile der Ausbildung unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage darzustellen. Studierende, die ab dem ihre Ausbildung im gehobenen Dienst beginnen, werden nach den neuen Vorschriften ausgebildet (§ 53 StBAPO). Jeder Studierende sollte sich möglichst frühzeitig mit den einzelnen Bestandteilen der Ausbildung auseinandersetzen. Die Bedeutung und Gewichtung einzelner Ausbildungsabschnitte, Lehrveranstaltungen, Studienleistungen oder Prüfungsbestandteile rückt so in sein Bewusstsein. Dies gibt dem Studierenden Sicherheit auf dem Weg bis hin zur Laufbahnprüfung.

I. Rechtliche Grundlagen

Die Ausbildung eines Finanzbeamten erfolgt beamtenrechtlich im Rahmen des sog. Vorbereitungsdienstes (§§ 2 ff. StBAG, § 1). Während dieser Ausbildungszeit ist der Studierende Beamter auf Widerruf (§ 4 Abs. 4 BeamtStG). Ein Beamter auf Widerruf kann grundsätzlich jederzeit entlassen werden. Eine willkürliche Ausübung des Widerrufsrecht...

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Die Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung der Länder ab 1. 7. 2012

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