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Wegfall des Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
Der NWB VAAAC-92669 (BStBl 2012 II S. 145) entschieden, dass Verluste bei Personengesellschaften, die auf einen veräußerten Teilbetrieb entfallen, nicht mehr zur Verrechnung mit zukünftigen Gewerbeerträgen zur Verfügung stehen.
In dem entschiedenen Fall setzte sich der Gewerbebetrieb einer GmbH & Co. KG aus zwei selbständigen Teilbetrieben zusammen. Aufgrund hoher Verluste in der Vergangenheit entschloss sich die KG dazu, den Teilbetrieb zu veräußern, auf den der Großteil der Verluste entfiel. Streitig war nunmehr die Frage, ob diese anteiligen Verluste des veräußerten Teilbetriebs wegen des Wegfalls der (Teil-)Unternehmensidentität mit der Veräußerung verloren gehen oder ob sie der KG weiterhin zur Verlustverrechnung zur Verfügung stehen.
Der BFH...