Wegzugswelle Wohlhabender aus Frankreich?
Nun werden im [i]Frankreich setzt Versprechen des Wahlkampfes um – Vermögensteuererhöhung! Frankreich der Nach-Sarkozy-Ära die Versprechen der sozialistischen Parteien umgesetzt, die die Wahlen gewonnen haben. Über die Aufhebung der durch die Vorgänger-Regierung vorgenommenen Senkung der Vermögensteuer hinaus, soll diese sogar noch weiter verschärft werden. Nachdem Spanien diese Steuer als Einnahmequelle wieder entdeckt hat, folgt nun voraussichtlich auch Frankreich. Mit der Betreuung solcher Vermögen befasste Berater haben bereits einen erheblichen Anstieg von Anfragen wegzugswilliger Vermögender erhalten, die insbesondere auch die jüngere Generation betrifft. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dies für den Investitionsstandort Frankreich kurz- und mittelfristig zeitigen wird.
In unserem Top-Beitrag [i]Schlussanträge zu Besteuerungsregelungen bei grenzüberschreitenden Vorgängenbeschäftigen wir uns mit den Schlussanträgen des GA Mengozzi vom in dem Verfahren Kommission ./. Portugal (C-38/10 NWB SAAAD-41124). Dabei geht es um die Besteuerungsregelungen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffend die Besteuerung von stillen Reserven bei grenzüberschreitenden Vorgängen wie dem der Sitzverlegung oder der Verbringung von Wirtschaftsgütern. Aus der Sicht der Praxis ist das Verfahren von besonderem Interesse. Der EuGH hat hier nach seinem National Grid Indus-Urteil vom (Rs. C-371/10 NWB LAAAE-00703, Thömmes, IWB 2011 S. 896 NWB SAAAD-97644) erneut die Gelegenheit dort getroffene Aussagen zur Verzinsung von Besteuerungsansprüchen und zur Frage der Erhebung einer Sicherheitsleistung zu überdenken bzw. zu präzisieren. Mit einem Urteil des Gerichtshofs ist erfahrungsgemäß noch vor Ende des Jahres zu rechnen. Diese Entscheidung wird dann auch auf das Interesse der sitzverlegenden Franzosen treffen.
Ein weiteres Wahlkampfversprechen [i]Ankauf weiterer Steuerdaten-CD durch das Land NRWlöst gerade die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ein, indem sie das wohl reichliche Angebot an Steuerdaten-CDs sichtet und teilweise annimmt, um die darauf enthaltenen Informationen über mutmaßliche deutsche Steuerhinterzieher mit Vermögen in der Schweiz auszuwerten. Aus Sicht der Bundesregierung wird insoweit der erfolgreiche Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz und die darin vorgesehenen Mittelzuflüsse gefährdet. Spannend ist die Frage inwieweit bereits ein noch nicht endgültig verabschiedetes Abkommen zweier Staaten bereits ein Wohlverhalten gebietet? Die Beantwortung fällt – je nach Interessenlage – unterschiedlich aus.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 14 / 2012 Seite 1
NWB EAAAE-13681