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Wegzugsbesteuerung von Gesellschaften verstößt gegen Unionsrecht
, National Grid Indus
Mit dem nun vorliegenden , National Grid Indus B. V., steht fest, dass die sofortige Besteuerung der stillen Reserven im Vermögen einer in einen anderen EU-Mitgliedstaat wegziehenden Gesellschaft in unverhältnismäßiger Weise in die Niederlassungsfreiheit der wegziehenden Gesellschaft eingreift und deshalb gegen primäres Unionsrecht verstößt. Der unionsrechtlich legitime Anspruch des Wegzugsstaates auf die Besteuerung der bis zum Zeitpunkt des Wegzugs unter seiner Steuerhoheit entstandenen stillen Reserven beschränkt sich auf die Feststellung der Steuer auf die betreffenden stillen Reserven und den zeitlich unbefristeten Verzicht auf die Steuererhebung bis zum Zeitpunkt einer tatsächlichen Realisierung der stillen Reserven im Rahmen eines tatsächlichen Realisationsvorganges, wie beispielsweise einer Veräußerung des betreffenden Wirtschaftsgutes.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Zum Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits und der Rechtslage in den Niederlanden
[i]Aktiva der Gesellschaft bestand lediglich aus einer FremdwährungsverbindlichkeitIm Ausgangsrechtsstreit vor dem Gerechtshof Amsterdam ging es um die nach niederländischem Recht errichtete ...