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NWB BB 8/2012 S. 232

Registergericht-Eintragung bei nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG

Das OLG München hat Folgendes entschieden: Ein Unternehmen, das Anlage- und Vermögensberatung zum Gegenstand des Unternehmens hat, ist ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in das Handelsregister einzutragen, wenn die Erbringung erlaubnispflichtiger Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG) in der Bezeichnung des Unternehmens ausgeschlossen ist. Einer Erlaubnis bedarf es dann nicht, wenn durch die Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes die Tätigkeit konkret und individuell eingegrenzt wird. Die Erlaubnispflicht für die dem KWG unterfallenden Beratungs- und Vermittlungsgeschäfte sind allgemein bekannt. Deshalb sei der Zusatz, dass keine solchen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt werden, ausreichend. Eine explizite Erlaubnis der Bundesanstalt f...

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