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Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-13326Das BMF hat mit Datum NWB PAAAE-12983 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Leistungen von Heilpraktikern und Gesundheitsfachberufen verfasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Verwaltungsauffassung
[i]Ohne nochmalige ärztliche Verordnung ist Anschlussbehandlung steuerpflichtigNach dem das auf das (BStBl 2008 II S. 647) verweist, ist eine Verordnung für die Steuerbefreiung der Leistungen der Gesundheitsfachberufe zwingend notwendig. Anschlussbehandlungen ohne nochmalige ärztliche Verordnung stellen steuerpflichtige Präventionsleistungen dar (vgl. Hättich/Renz, NWB 51/2011 S. 4346). Lediglich in den Fällen, in denen für die Anschlussbehandlung eine ärztliche Verordnung vorliegt, findet die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Anwendung. Findet die Steuerbefreiung nach diesen Grundsätzen keine Anwendung, ist die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG zu prüfen.
Anwendung der Kleinunternehmerregelung
[i]Kleinunternehmerregelung kann bei Steuerpflicht der Anschlussbehandlungen helfenEntsprechendes regelt auch die am 28. 2. 2012 ergangene USt-Karteikarte der OFD Karlsruhe zu § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG S 7170 Karte 1. Besonders hilfreich für die Praxis ist der Hinweis unter Tz. 1 der Karteikartenregelung zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Für die Anwend...