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Abschaffung der Mehrmütterorganschaft und Verlustverwertungsbeschränkungen bei stillen Beteiligungen
Anmerkungen zur jüngsten BFH-Rechtsprechung
[i]BFH, Beschluss vom 15. 2. 2012 - I B 7/11 NWB FAAAE-04402, und BFH, Urteil vom 27. 3. 2012 - I R 62/08 NWB TAAAE-09996 Kennzeichen der früheren Mehrmütterorganschaft war, dass sich mehrere an einer Organgesellchaft (Kapitalgesellschaft) beteiligte Unternehmer – zumeist handelte es sich hierbei gleichfalls um Kapitalgesellschaften – zum Zweck der einheitlichen Ausübung ihrer Beteiligungsrechte zu einer sog. Willensbildungs-GbR zusammengeschlossen haben. Nachdem die Mehrmütterorganschaft zunächst mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz gesetzlich verankert worden war, wurde sie bereits mit dem kurz darauf ergangenen [i]Eisolt, NWB 41/2010 S. 3268 Steuervergünstigungsabbaugesetz abgeschafft. Mit den Übergangsregelungen für diese Gesetzesverschärfung sowie für die gleichfalls mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz in Kraft getretenen Verlustverwertungsbeschränkungen bei Innengesellschaften beschäftigen sich zwei Entscheidungen des BFH. Darin wird u. a. zur verfassungskonformen Auslegung der Überleitungsbestimmungen Stellung genommen.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAD-87613 der infoCenter-Beitrag „Gewinnabführungsvertrag” und unter der NWB DokID...