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Stundung und Vollstreckungsaufschub
Voraussetzungen und Konsequenzen von ausgewählten Billigkeitsmaßnahmen
[i]infoCenter „Stundung” NWB OAAAA-41720; Musterschreiben Stundungsantrag NWB LAAAB-05339; Antrag auf Vollstreckungsaufschub NWB NAAAB-05493Die Finanzverwaltung muss bei der Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen ihr Ermessen fehlerfrei ausüben. Sie muss sich zwischen dem öffentlichen Interesse an einer vollständigen, zeitnahen sowie gleichmäßigen Steuererhebung und dem berechtigten Interesse der betreffenden Steuerzahler auf ein Aussetzen von Steuerzahlungen entscheiden. Neben der aktuellen Rechtsentwicklung in den Bereichen Stundung und Vollstreckungsaufschub wird in diesem Aufsatz besonders auf die betriebswirtschaftlichen Ansätze als Grundlage für Ermessensentscheidungen eingegangen.
I. Zielsetzung
[i]Billigkeitsmaßnahme zur Abwendung einer mit der Zahlung verbundenen erheblichen HärteNicht immer können festgesetzte bzw. selbst erklärte Steuern durch den Steuerpflichtigen an den Fiskus bei Fälligkeit gezahlt werden. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen ist durch die Finanzbehörde zu prüfen, ob eine Billigkeitsmaßnahme der Finanzbehörde zur Abwendung einer mit der sofortigen Steuerzahlung verbundenen erheblichen Härte für den Steuerbürger im Einzelfall angebracht ist. Damit ist nicht die jeder Steuerforderung innewohnende Härte für jeden Bürger gemeint (vgl. auch Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 222 AO Rn. 25; NWB ZAAAB-33233). Vielmehr muss der ...