OFD Frankfurt/M. - S 7170 A – 93 – St 112

Verträge zur besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V;
Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG

Die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen zur besonderen ambulanten Versorgung nach § 73c SGB V erbracht werden, war Gegenstand der Besprechung der Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder über Umsatzsteuerfragen.

Danach sind Behandlungsleistungen, die gegenüber der Krankenkasse aufgrund eines nach § 73b oder § 73c SGB V geschlossenen Vertrages erbracht werden, nicht nach § 4 Nummer 14 Buchstabe c UStG sondern unter den Voraussetzungen des § 4 Nummer 14 Buchstabe a (Leistungserbringer ist ein Arzt) und/oder Buchstabe b (Leistungserbringer ist ein MVZ) UStG steuerfrei. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Steuerbefreiung aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben nach § 132 Abs. 1 Buchst. b und c MwStSystRL gewährt werden.

OFD Frankfurt/M. v. - S 7170 A – 93 – St 112

Fundstelle(n):
EAAAE-13321