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Steuerrecht | Uneingeschränkter Zinsabzug bei Finanzierung von Anlagevermögen
Der BFH hat den uneingeschränkten Schuldzinsenabzug trotz Überentnahmen im Sinne von § 4 Abs. 4a EStG in Fällen der Finanzierung von Anlagevermögen wie folgt erweitert:
1. Die Darlehenszinsen sind trotz Überentnahmen uneingeschränkt absetzbar, wenn die Darlehensvaluta auf ein betriebliches Kontokorrentkonto (Girokonto) des Unternehmers ausgezahlt worden [i]Auszahlung auf Kontokorrentkonto unschädlich bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen sind und der Unternehmer innerhalb von 30 Tagen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vom Kontokorrentkonto bezahlt. Es wird dann unwiderlegbar vermutet, dass die Darlehensmittel zur Finanzierung von Anlagevermögen im Sinne von § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG verwendet wurden. Der BFH folgt insoweit dem BMF .
[i]Bei Überschreitung der Frist Einzelnachweis möglich Wird die 30-Tages-Frist nicht eingehalten, kann der Unternehmer den erforderlichen Zusammenhang zwischen Auszahlung der Darlehensmittel auf sein Kontokorrent...