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BBK Nr. 14 vom Seite 640

Überlassung von Telekommunikations- und EDV-Geräten sowie Software

Praxisfolgen der Erweiterung des § 3 Nr. 45 EStG

Lukas Hilbert

[i]Hechtner, Nutzungsvorteile aus betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten, NWB 15/2012 S. 1216 NWB NAAAE-06404 Entsteht Arbeitnehmern ein Vorteil aus der privaten Nutzung betrieblicher Gegenstände und Einrichtungen, so liegt darin regelmäßig eine steuerpflichtige Einnahme in Form eines Sachbezugs. Intuitiv zeigt dies etwa das Beispiel des Dienstwagens. Hierbei lässt sich bereits die Schwierigkeit der Bewertung derartiger Bezüge ablesen, weshalb der Gesetzgeber in diesem Bereich mit der 1 %-Regelung eine weitreichende Typisierung zum „Grundfall” bestimmt hat. U. a. im Hinblick auf die Problematik sachgerechter Feststellung und Wertbemessung besteht im Bereich der EDV und Telefonie seit Jahren die Befreiungsregelung des § 3 Nr. 45 EStG, die kürzlich im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften” vom 8. 5. 2012 signifikant erweitert wurde. Der Beitrag erläutert den Hintergrund der Vorschrift, präzisiert Anwendungsfälle sowie Abgrenzungsfragen der Neufassung und bewertet die Regelung mit Blick auf das Gesamtsystem des EStG.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Regelungsbedarf durch „betriebliche Wirklichkeit”?

[i]Schon vor Jahrzehnten Diskussion um Behandlung privater TelefongesprächeDie Vorgeschichte der Befreiungsregelung ist lang...

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