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Nutzungsvorteile aus betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten
Neue Abgrenzungsfragen der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 45 EStG
Mit dem Gesetz [i]Gemeindefinanzreformgesetz, BT-Drucks. 17/8235zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften regelt der Gesetzgeber die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer sowie am Aufkommen an Kapitalertragsteuer neu. Der anzuwendende Verteilungsschlüssel wurde an die aktuellen statistischen Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007 angepasst. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurden an das Gesetz drei weitere themenfremde Änderungen von Einzelsteuergesetzen angefügt: [i]Erweiterung des Gemeindereformgesetzes um steuerliche Änderungen, BT-Drucks. 17/8867Die Aufhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von lebenden Pferden (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 1 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG), die Änderung zur Steuerfreiheit von Nutzungsvorteilen aus betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) und die Schaffung eines neuen Treaty-Overrides in den Fällen von nicht beabsichtigten Dividendenfreistellungen per DBA (§ 50d Abs. 11 EStG). In diesem Beitrag wird auf die Änderungen des § 3 Nr. 45 EStG eingegangen. Infolge einer teilweisen Neuformulierung wird der Anwendungskreis nun deutlich ausgeweitet. Damit rücken zugleich Fragen der Abgrenzung in den Vordergrund, in welchen Fällen die Steuerfreiheit für private Nutzu...