BBK Nr. 14 vom Seite 625

Überlassung von Telefonen und EDV-Geräten an Mitarbeiter

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Neuregelung zur Steuerfreiheit in § 3 Nr. 45 EStG

[i]Steuerbefreiung seit dem Jahr 2000 Dürfen Arbeitnehmer betriebliche Tablet-Computer, Smartphones, PC und Notebooks auch privat nutzen, zieht dies eigentlich die Versteuerung eines Sachbezugs nach sich. Seit dem Jahr 2000 ließ § 3 Nr. 45 EStG den außerdienstlichen Gebrauch aber steuerfrei. Anfang Mai dieses Jahres hat nun der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften” die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 45 EStG signifikant erweitert.

Steuerfrei [i]Anpassung der Steuerbefreiung an neue Nutzungsgewohnheiten sind nun unter anderem auch so genannte Home-Use-Programme: Hierbei gewähren Anbieter von Standard-Software den Mitarbeitern ihrer Geschäftskunden vergünstigte Lizenzen für den Heim-PC. Die Mitarbeiter können damit privat die gleiche Software wie im Büro nutzen. Nach der alten Rechtslage beurteilte die Finanzverwaltung derartige Lizenzen vielfach als steuerpflichtig. Ab Seite 640 stellt Lukas Hilbert die Neuregelung vor und plädiert dafür, die neue Vorschrift in erster Linie als Vereinfachungsnorm zu betrachten.

IDW Stellungnahmen zur Konsolidierung und zur Stetigkeit

[i]Konzern-Software wird Anforderungen des FAIT 4 erfüllen müssenIn zwei Beiträgen befassen wir uns in dieser Ausgabe mit Standards des IDW: Prof. Dr. Reinhard Rupp und Frank Mülder beschäftigen sich ab Seite 660 mit der IT-Unterstützung der Konsolidierung in der Konzernrechnungslegung. Das IDW hat hierzu den ERS FAIT 4 veröffentlicht, der allerdings den in der Praxis nicht so seltenen Fall einer Excel-basierten Konsolidierung ausschließt und sich der Konsolidierungssoftware widmet. Die Anforderungen des Standards werden ihrer Einschätzung nach zum Gradmesser, wie tauglich und wettbewerbsfähig eine Software [i]Ansatz- und Bewertungsstetigkeit nach BilMoG sein wird. WP/StB Klaus Wiechers aktualisiert in seinem Beitrag ab Seite 653 die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss, die mit dem BilMoG neu gefasst wurde.

Im Buchführungs-Seminar befassen sich ab Seite 636 Volker Endert und Karsten Sepetauz diesmal mit einem Klassiker der Jahresabschluss-Erstellung: der Umbuchung debitorischer Kreditoren und kreditorischer Debitoren. BBK-Herausgeber VRiFG Bernd Rätke stellt ab Seite 649 vor, was bei der Einsetzung in den vorigen Stand zu beachten ist, wenn die Einspruchsfrist versäumt wurde.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 625
NWB QAAAE-13048