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Differenzen zwischen Schätzungsergebnissen
In einem aktuellen Fall hatte ein Finanzgericht wieder einmal über die Schätzung von Mehrsteuern aufgrund erheblicher Buchführungsmängel bei Bargeschäften zu entscheiden ( NWB LAAAE-08966). Die Kläger betrieben in den Streitjahren einen Döner-Imbiss. Das Finanzamt führte bei den Steuerpflichtigen für die Jahre 2003–2008 eine Steuerfahndungsprüfung durch. Bei einem ersten Erörterungstermin gaben die Betroffenen zu, Steuern verkürzt zu haben. Diese wurden von den Prüfern zu diesem Zeitpunkt auf rund 800.000 € geschätzt. Allerdings wurde die Schätzung nicht mit Zahlenmaterial unterlegt. Bei einem weiteren Termin wurde die Schätzung auf Mehrsteuern in einer Größenordnung von 550.000 € reduziert und mit nicht gebuchten Wareneinkäufen und Einnahmeverkürzungen, die anhand der Z-Bons nachgewiesen wurden, begründet. Das Finanzamt bot später eine tatsächliche Verständigung an, sofern 170.000 € nachgezahlt würden und bestimmte Auflagen in Bezug auf die aktuelle Buchführung erfüllt würden. Da diese Auflagen offenbar nicht erfüllt wurden, wurde das Angebot zurückgezogen. Die aufgrund des Prüfungsberichts ergangenen Steue...