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Einkommensteuer | Zurechnung der Gebäudeherstellkosten zur Fotovoltaikanlage
Die Aufwendungen für die Errichtung von Gebäuden sind laut ertragsteuerlich nicht anteilig dem Betrieb einer auf diesem Gebäude installierten Fotovoltaikanlage zuzurechnen. Hierzu führte das Finanzgericht aus, dass die Einkünfte des Klägers aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlagen nicht um Aufwandseinlagen zu mindern seien. Zwar treffe es zu, dass die auf das jeweilige Dach aufgesetzte Fotovoltaikanlage ohne die Halle nicht hätte errichtet und betrieben werden können. Damit seien die Hallen notwendige Voraussetzung für den Betrieb der Anlagen. Der Senat sehe aber keine Möglichkeit, die Aufwendungen für die Errichtung und Unterhaltung der Hallen aufzuteilen in der Vermietung der Hallen (die im Streitfall steuerlich unbeachtlich ist)...BStBl 2012 II S. 438BStBl 2012 II S. 434BStBl 2012 II S. 430