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Noch keine Einigung bei Gebäudesanierung und kalter Progression
[i]Bundesrat Pressemitteilung 99/2012 vom 27. 6. 2012Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am weder im Streit um die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen noch beim Streit um den Abbau der kalten Progression einen Durchbruch erzielen können. Der Ausschuss vertagt seine Beratungen zu den Vorhaben. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgesetzt.
[i]Abbau der kalten ProgressionMit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression war eine Korrektur des Einkommensteuertarifs durch eine Anpassung des Tarifverlaufs im Bereich der Progressionszonen geplant. Zugleich sollte der Grundfreibetrag stufenweise um insgesamt 350 € angehoben werden.
[i]Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an WohngebäudenDer Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden am zunächst gestoppt. Die Länder kritisierten u. a. die zu erwartenden Steuerausfälle der Länder. Diese solle der Bund ausgleichen. Des Weiteren regten die Länder u. a. eine progressionsunabhängige Förderung für selbstnutzende Wohneigentümer an. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung können die Aufwendungen progressionsabhängig wie Sonderausgaben geltend machen (§ 10k EStG-E).