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KSR Nr. 7 vom Seite 6

Au-pair-Tätigkeit als Berufsausbildung

BFH präzisiert die zu prüfenden Voraussetzungen

Bernhard Paus

Bei Kindern über 18 ist der häufigste (und oft der allein in Betracht kommende) „Berücksichtigungstatbestand” die Berufsausbildung. Dass ein Au-pair-Aufenthalt im Ausland unter dem Gesichtspunkt des Spracherwerbs als Ausbildung anerkannt werden kann, hat der BFH bereits mehrfach entschieden. Verlangt wird im Regelfall ein geordneter Sprachunterricht von mindestens zehn Stunden wöchentlich. Diese Rechtsprechung hat der BFH jetzt erneut bestätigt und in den Einzelheiten präzisiert. Der Verzicht des Gesetzgebers auf die Einkommensgrenze wird die Zahl entsprechender Streitfälle ab 2012 zusätzlich ansteigen lassen.

Nicht nachgewiesener Sprachunterricht durch die Gastmutter

Die Tochter hatte sich nach dem Abitur und vor Aufnahme des Studiums der Betriebswirtschaft elf Monate in England aufgehalten. Als Grund für diese Maßnahme gab sie an, Englischkenntnisse seien für ihr Studium unentbehrlich. Nachweislich besuchte sie an einem College einen Sprachkurs mit sechs Wochenstunden. Dieser Kurs diente der Eingliederung von Zuwanderern nach Großbritannien und endete mit einer entsprechenden Prüfung. Die Gastmutter erteilte ihr eine Bescheinigung, nach der sie ihr Au-...

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