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Schuldzinsenabzug bei Investitionsdarlehen
Finanzierung über negatives Kontokorrentkonto unschädlich
Der BFH hat sich im Zusammenhang mit der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i. S. des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG dahingehend geäußert, dass Schuldzinsen grundsätzlich auch dann unbegrenzt abgezogen werden können, wenn die Aufwendungen über ein Kontokorrentkonto finanziert werden und dadurch auf diesem ein negativer Saldo entsteht oder sich erhöht. Der BFH vertritt die Ansicht, es sei unwiderlegbar zu vermuten, dass auf ein Kontokorrentkonto ausgezahlte Darlehensmittel zur Finanzierung solcher Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens verwendet wurden, die innerhalb von 30 Tagen vor oder nach Auszahlung der Darlehensmittel tatsächlich über das entsprechende Kontokorrentkonto finanziert wurden. Er widerspricht damit teilweise der Auffassung des , BStBl I 2005 S. 1019, Tz. 27).
Regelungssystematik des § 4 Abs. 4a EStG
Die steuerliche Abziehbarkeit von Schuldzinsen ist zweistufig zu prüfen. Zunächst ist zu klären, ob und inwieweit Schuldzinsen überhaupt zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören. Danach ist zu prüfen, ob der Betriebsausgabenabzug im Hinbl...