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Öffentliches Recht | Volle gerichtliche Kontrolle von Prüfungsbewertung bei Klage gegen den abschließenden Prüfungsbescheid
Die Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung kann der Prüfungsteilnehmer in seine Klage gegen den abschließenden Prüfungsbescheid auch dann einbeziehen, wenn seiner Rüge gegen diese Bewertung in einem früheren Widerspruchsbescheid anders als Rügen gegen die Bewertungen anderer Prüfungsleistungen nicht entsprochen wurde. Die Klägerin bestand die erste juristische Staatsprüfung nicht und legte daraufhin Widerspruch gegen die Bewertungen ihrer Hausarbeit und verschiedener ihrer Aufsichtsarbeiten ein. Dem gab das beklagte Prüfungsamt nur im Hinblick auf die Hausarbeit statt. Nach erneuter Anfertigung einer Hausarbeit erhob die Klägerin Klage gegen den abschließenden Prüfungsbescheid, mit der sie sich sowohl gegen die Bewertung der neuerlich angefertigten Hausarbeit als au...