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Bilanzierung | Rückstellung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bzw. bei Mietereinbauten
Ein neuer Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück, für das bereits eine Ansammlungsrückstellung gebildet wurde, führt, so das nicht zu einer Neuberechnung des Ansammlungszeitraums. Das Finanzamt war im hier verhandelten Streitfall der Ansicht, bei Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus, sei eine bereits gebildete Ansammlungsrückstellung neu zu berechnen und (neu) auf den Zeitraum vom ursprünglichen Beginn des Nutzungsverhältnisses bis zu dessen voraussichtlichem Ende zu verteilen. Die Klägerin war dagegen der Ansicht, ein neuer Miet- oder Pachtvertrag führe nicht zu einer Verlängerung des Ansammlungszeitraums. Vielmehr sei die nach Maßgabe der ursprünglich verein...