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Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Personenbeförderungen
Umsatzsteuerliche Behandlung sog. Pools von Busunternehmen
Seit geraumer Zeit werden grenzüberschreitende Personenbeförderungen verstärkt auch durch Busunternehmen angeboten. Diese Busfahrten sind regelmäßig deutlich günstiger als Bahn- oder Flugreisen und werden fast ausschließlich durch Privatpersonen wahrgenommen. Bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Personen sind grds. die in einem EU-Mitgliedstaat gefahrenen Streckenanteile der lokalen Umsatzsteuer zu unterwerfen. Zum Teil schließen sich mehrere Busunternehmen in sog. Pools zusammen, um dem Fahrgast ein umfangreicheres Streckennetz und regelmäßigere Fahrten anbieten zu können. Hier gilt es die verschiedenen Leistungen, die von den einzelnen Poolmitgliedern an die Fahrgäste, aber auch innerhalb des Pools an andere Poolmitglieder erbracht werden, zunächst zu identifizieren, um diese anschließend umsatzsteuerlich korrekt würdigen und deklarieren zu können. Die in diesem Beitrag behandelten Busfahrten umfassen jeweils nur die reine Personenbeförderung. Busreisen, bei denen auch Hotelübernachtungen etc. angeboten werden, werden nicht behandelt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .