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Rückabgewickelte Verträge am Beispiel von Sale-Lease-Back-Geschäften
Umgang mit unwirksamen Rechtsgeschäften
In der Praxis des Wirtschaftslebens kommt es vor, dass getroffene Vereinbarungen keine Wirksamkeit erlangen, weil ihnen zivilrechtlich Hemmnisse entgegenstehen (z. B. Grundstückskaufvertrag ohne notarielle Beurkundung). Hinzu kommen Rechtsgeschäfte, die zwar ursprünglich wirksam, durch spätere Umstände – teilweise sogar mit Wirkung für die Vergangenheit – unwirksam werden. Ist die zivilrechtliche Beurteilung derartiger Vorgänge an sich schon problematisch, treten weitere Schwierigkeiten aus steuerlicher Sicht hinzu, denn die in solchen Fällen einschlägige Vorschrift des § 41 Abs. 1 AO wird regelmäßig durch – überwiegend in den Einzelsteuergesetzen enthaltene – Spezialregelungen verdrängt. Der Aufsatz setzt sich mit der Frage auseinander, wie rückwirkend unwirksam gewordene Rechtsgeschäfte steuerlich zu behandeln sind.
I. Ausgangsfall
[i]Optimierung des Verdiensts durch Abschluss fingierter Geschäfte Relevanz hat die Frage nach der steuerlichen Behandlung unwirksamer Rechtsgeschäfte unter anderem in Bereichen, in denen Mitarbeiter bedeutender Unternehmen ihre Verdienstmöglichkeiten durch Abschluss fingierter Geschäfte optimieren. Die Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens hat hiervon regelmäßig zunächst keine Kenntnis. Die Prob...