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Vinkulierung der Geschäftsanteile einer GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2315Die Geschäftsanteile einer GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG grds. frei übertragbar. Bei personalistisch geprägten Gesellschaften wird die freie Übertragbarkeit der Geschäftsanteile durch die Aufnahme einer Vinkulierungsregelung in den Gesellschaftsvertrag jedoch regelmäßig eingeschränkt. § 15 Abs. 5 GmbHG erklärt dies ausdrücklich für zulässig. Die Vinkulierung hat für die Gesellschafter einschneidende Konsequenzen, da eine entsprechende Klausel ihre Möglichkeiten einschränkt, durch eine Veräußerung den vollen Wert ihrer Beteiligung zu realisieren. Der Beitrag erläutert die Anforderungen an die Gestaltung einer Vinkulierungsklausel.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Grundfragen bei der Formulierung einer Vinkulierungsklausel
[i]Gründe für VinkulierungVinkulierungsklauseln dienen
dem Schutz der Gesellschaft vor dem Eindringen unerwünschter Gesellschafter,
der Aufrechterhaltung der Beteiligungsverhältnisse sowie
bei Gesellschaften, die auf die Mitarbeit der Gesellschafter angelegt sind, der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Gesellschafter.
Der Vinkulierung unterliegt nur die Abtretung der Geschäftsanteile und nicht auch das schuldrechtliche Grundgeschäft. Eine V...