Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begrenzung von Steuergestaltungsmodellen
In [i]hib – heute im bundestag Nr. 309; BT-Drucks. 17/9870jüngster Zeit finden in der Praxis vermehrt Steuergestaltungsmodelle Anwendung, bei denen der Progressionsvorbehalt genutzt wird, um die persönliche Einkommensteuerlast nahezu auf 0 % zu reduzieren. Bei den angesprochenen Steuergestaltungsmodellen beteiligen sich unbeschränkt Steuerpflichtige an ausländischen Personengesellschaften, die gewerblich tätig und deren Einkünfte laut DBA im Inland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Durch die gezielte Herbeiführung von Verlusten (z. B. durch den Erwerb von Edelmetallen oder anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) wird die inländische Steuerbelastung durch Inanspruchnahme des negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) reduziert. Der in einem späteren Veranlagungszeitraum entstehende in Deutschland aufgrund eines DBA steuerfreie Gewinn aus dem Verkauf des UmlaufvermögensS. 2292 wirkt sich insbesondere für Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz dem Spitzensteuersatz entspricht, über den positiven Progressionsvorbehalt nicht oder kaum aus.
Hierzu teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/9870) auf eine Kleine Anfrage aus der Fraktion Di...