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Einkommensteuer | Selbstunterhalt bei einem erwerbstätigen, behinderten Kind
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil das behinderte Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht. (2) Ist das behinderte Kind trotz seiner Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, seinen gesamten Lebensbedarf zu bestreiten, hat das Finanzgericht unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falls zu entscheiden, ob die Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt in erheblichem Maße (mit-)ursächlich ist.
Das Urteil wirkt auf den ersten Blick sehr maßvoll und vielleicht sogar behindertenfreundlich. Das Problem behinderungsbedingter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt zeigt sich aber in dem zweiten der vier in den Gründen dargestellten Beispiele, wonach ein allgemein n...