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Pflichtteilsvermeidungsstrategien durch gesellschaftsrechtliche Gestaltung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2237Die Motivationen zur Vermeidung und Reduzierung von Pflichtteilsrechten sind vielschichtig und betreffen alle Beteiligten, so z. B. die Sicherung der Liquidität eines Unternehmens im Erbfall, die Versorgung des Ehegatten im ersten Erbgang im Berliner Testament oder den Ausschluss von der Erbfolge eines missratenen, unliebsamen Kindes. Dieser Beitrag richtet den Fokus auf Strategien zur Vermeidung von Pflichtteilsrechten mittels lebzeitiger Mitbeteiligung oder Neugründung von Personen- bzw. Kapitalgesellschaften sowie gesellschaftsvertraglicher Regelungen für den Fall des Versterbens eines der Gesellschafter.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Gründung einer Personengesellschaften/Aufnahme in Gesellschaft
[i]Haftungsübernahme und Arbeitseinsatz als Gegenleistung Zur Übertragung von Vermögen des Erblassers auf Personen, die begünstigt werden sollen, können Neugesellschaften gegründet werden oder es werden diesen Personen Beteiligungen gewährt. Selbst wenn diese Personen keinen eigenen Vermögenseinsatz für den Erhalt der Beteiligung leisten, stellt der Vermögenstransfer zu Lebzeiten vom Erblasser auf den Begünstigten keine pflichtteilsrelevante Schenkung dar, wenn der Eintr...