NWB Nr. 27 vom Seite 2193

„Die KWKG-Novelle – 25 % bis 2020”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die UN Umweltkonferenz Rio+20

ist für viele Teilnehmer enttäuschend zu Ende gegangen. 20 Jahre nach dem legendären Treffen von 1992 wird immer deutlicher: Klimaschutz ist ein schwieriges und langwieriges Unterfangen. Doch angesichts der ökologischen Herausforderungen zählt jede Maßnahme, so auch die aktuelle Novelle des Kraft-Wärme-Koppelungsgesetzes – kurz KWKG-Novelle. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Blockheizkraftwerke mit Kraft-Wärme-Koppelung an der Stromerzeugung auf 25 Prozent zu steigern. Derzeit wird in Deutschland rund 15 Prozent des Stroms in Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen erzeugt. Mitte Juni hat der Bundesrat den Änderungen der Novelle zugestimmt. Damit kann das Gesetz – nach Veröffentlichung im Amtsblatt – im Laufe des Sommers in Kraft treten. Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagegrößen um 0,3 ct/kWh. Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Seit dem fördert die Bundesregierung finanziell auch wieder die Anschaffung von Mini-KWK-Anlagen. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 Kilowatt können laut Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlagen. So erhalten beispielsweise sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Geräte mit einer Leistung von 1 Kilowatt 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 Kilowatt hingegen 3.450 Euro. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) entgegen. Allerdings spielen bei der Entscheidung für oder gegen ein Blockheizkraftwerk nicht nur betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen eine Rolle. Auch die steuerlichen Folgen müssen betrachtet werden. Dass diese sehr komplex sein können, hat Moorkamp schon in NWB 35/2011 dargestellt. Ganz besonderen steuerlichen Herausforderungen beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks haben sich Wohnungseigentümergemeinschaften zu stellen, wie Schmidt in NWB 14/2012 erläutert hat. Und wieder ganz andere steuerliche „Fallstricke” warten auf Krankenhäuser und Altenpflegeheime als gemeinnützige Körperschaften. Welche Fallstricke das sind und wie sie vermieden werden können, verraten Fischer/van der Boeken auf Seite 2217.

Folgen und Fallstricke für die Praxis ergeben sich auch durch die Neufassung der Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Zwar hat die Finanzverwaltung schnell mit einem ersten Anwendungsschreiben und jetzt mit einem überarbeiteten Entwurf reagiert, trotzdem bleiben Fragen offen. Schöneborn greift auf Seite 2250 die besonders praxisrelevanten Problemkreise auf.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 2193
NWB JAAAE-12369