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Anhebung der Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rentenversicherung
Auswirkungen auf Alt- und Neuverträge
Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland ist die Regelaltersrente für den Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) von 2007 auf 67 Jahre erhöht worden. Mit Schreiben vom - IV C 3 - S 2222/09/10041 NWB OAAAD-40752 hat das BMF zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge Stellung genommen. Damit kann, wer eine Riester-, Rürup- oder Betriebsrente erst nach dem abgeschlossen hat, frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres seine Rente beziehen. Die Anhebung des frühstmöglichen Renteneintrittsalters von 60 auf 62 Jahren bei der steuerlich geförderten Altersvorsorge steht im Zusammenhang mit der Erhöhung der Regelaltersgrenze bei der gesetzlichen Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahren. Mit Schreiben vom - IV C 3 - S 2220/11/10002IV C 1 - S 2252/07/0001: 005 NWB DAAAE-04420 hat das Bundesministerium der Finanzen sich mit den steuerlichen Auswirkungen der Anpassung von Vorsorgeverträgen an die Anhebung des Mindestrentenalters beschäftigt.
I. Einleitung, Abgrenzung des Untersuchungsgegenstands
Durch den demographischen Wandel in Deutschland und den daraus resultierenden Finanzierungsproblemen ...