Kindergeldanspruch bei Kollision zwischen inländischem
Kindergeldanspruch und Anspruch auf polnische Familienleistungen
Leitsatz
Einem polnischen Arbeitnehmer
steht für die Dauer seiner Beschäftigung in Deutschland kein Kindergeld auf der
Grundlage der VO (EWG) 1408/71 zu, wenn er während dieser Tätigkeit im Inland
nicht gegen Arbeitslosigkeit pflichtversichert war.
Ein Anspruch nach deutschem
Recht wird durch die Vorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG ausgeschlossen, wenn
für die in Polen wohnhaften Kinder polnische Familienleistungen gewährt wurden.
Fundstelle(n): FAAAE-12100
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.08.2010 - 7 K 817/09 Kg
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