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Verbesserte Rechte für Kunden von Telefon- und Internetanbietern
Seit Mitte Mai haben Kunden von Telefon- und Internetanbietern eine Reihe neuer Rechte – geregelt im Telekommunikationsgesetz. Hervorzuheben sind u. a. folgende neue Rechte:
Die Umstellung bei einem Anbieterwechsel darf künftig nur noch einen Kalendertag dauern.
Die Rufnummer kann in jedem Fall mitgenommen werden, auch wenn der alte Vertrag noch nicht ausgelaufen ist.
Bei Umzügen dürfen die Mindestvertragslaufzeiten nicht mehr neu beginnen, sondern die alten Laufzeiten bleiben gültig. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, haben Kunden jetzt ein Sonderkündigungsrecht und müssen nicht mehr parallel bezahlen.
Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Wirklich kostenlose Warteschleifen wird es erst im kommenden Jahr geben. V...