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NWB BB 7/2012 S. 197
Unleserlich erstellte Steuererklärung gilt als nicht abgegeben
Unternehmer, die ihren Drucker im Sparbetrieb laufen lassen und in der Folge eine nicht leserliche Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, müssen damit rechnen, dass die Erklärung als nicht abgegeben angesehen wird (vgl. NWB WAAAE-04418).