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Abgabenordnung | Verfahrensruhe bei Beschwerden beim EGMR
Die [i]Nebe, NWB 44/2011 S. 3664Frage des Ruhens von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (Zweckmäßigkeitsruhe) oder nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (Zwangsruhe) bei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist umstritten und bisher noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt (vgl. z. B. PR, NWB 19/2012 S. 1578; Nebe, NWB 44/2011 S. 3664; ders., Stbg 5/2012 S. 208). Die Anwendbarkeit des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO für Musterverfahren beim EGMR soll durch das JStG 2013 ausgeschlossen werden (vgl. z. B. PR, NWB 19/2012 S. 1578; Nebe, Stbg 6/2012 S. 252). Ende 2011 wurden gegen entsprechend ruhensablehnende Entscheidungen des NWB KAAAD-98996, 3 K 196/11 und 3 K 222/11 unter den Az. X B 183/11, X B 184/11 und X B 182/11 Nichtzulassungsbeschwerden beim BFH erh...