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Ruhen des Einspruchsverfahrens wegen Musterverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
Derzeit anhängige Verfahren vor dem EGMR
[i]Derzeit anhängig: „alter” Haushaltsfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, steuerfreie Abgeordnetenpauschale und Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen Der Streit um steuerliche Vergünstigungen erreicht zunehmend auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, nachdem die Verfahren innerstaatlich entweder komplett abgewiesen wurden oder der rechtswidrige Zustand erst für die Zukunft beseitigt werden muss. Vor allem Letzteres erbost die Steuerpflichtigen, die sich nun von einer supranationalen Institution Abhilfe versprechen, die – so die Hoffnung – nicht in erste Linie die deutschen öffentlichen Haushalte im Blick hat. Derzeit sind zumindest Verfahren wegen des alten Haushaltsfreibetrags (Az. 43576/09), des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (Az. 45624/09), der steuerfreien Abgeordnetenpauschale (Az. 7258/11) und der Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen (Az. 2795/10) beim EGMR anhängig.
Keine Vorläufigkeitsvermerke, kein Ruhen des Verfahrens
[i]Finanzverwaltung verweigert VerfahrensruheDie Finanzverwaltung fügt – wegen der klaren Rechtslage – keine Vorläufigkeitsvermerke nach § 165 AO bei allen Steuerpflichtigen mehr ein und weist – trotz der keineswegs so klaren Rechtslage – Einsprüche zurück, mit denen ein Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO gelten...