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Verfahrensruhe bei Beschwerden beim EGMR –
Die NWB GAAAD-93403 zur Möglichkeit des Ruhens von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bei Berufung auf ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen der Frage einer verfassungswidrigen Benachteiligung von „normalen” Steuerpflichtigen gegenüber Abgeordneten im Hinblick auf die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete (§ 3 Nr. 12 EStG) Stellung genommen. Dabei werden zur weiteren Erläuterung insbesondere die NWB XAAAC-93957, VI R 81/04 NWB HAAAC-93958 und VI R 13/06, BStBl 2008 II S. 928, sowie die Beschlüsse des , 2 BvR 2228/08 NWB TAAAD-48007 genannt. Außerdem weist die OFD Frankfurt/M. allgemein auf ein anhängiges Beschwerdeverfahren beim EGMR hin (tatsächlich sind insoweit zwei Beschwerden beim EGMR anhängig, Az. 7258/11 und 7227/11 [vgl. Nebe, Stbg 6/2011 S. 256, und Stbg 9/2011, S. 385]). Die OFD vertritt – ohne detaillierte Begründung – die Auffassung, dass ein Ruhen von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (Zwangsruhe) bei Verfahren vor dem EGMR nicht in Betracht komme, „da der EGMR dort nicht ausdrücklich genannt” sei. Weitere Ausführungen zur verfahrensrechtli...