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Arbeitsrecht | Schuldanerkennnis durch Zusage zur Abgeltung von Urlaub
Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, der Arbeitnehmer erhalte eine Urlaubsabgeltung für eine bestimmte Anzahl von Tagen, stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers dar. Berechnet er die Anzahl der Urlaubstage falsch, geht dies zu seinen Lasten. Im Streitfall erfolgte die Angabe der offenen Urlaubstage und ihre Abgeltung auf Wunsch des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kam auch nicht durch den Hinweis von seiner Zusage über 43 Tage bzw. 9.000 € los, ein neues Abrechnungssystems sei an der irrtümlichen Berechnung Schuld. Umgekehrt verhält sich ein Arbeitnehmer nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er auf die (hier mehr als dreifach) überhöhte Summe besteht.