StuB Nr. 12 vom Seite 3

Merkblätter: Für StuB-Abonnenten inklusive

Im Rahmen Ihres StuB-Abonnements haben Sie einen kostenlosen Zugriff auf die NWB Datenbank. Nachfolgend stellen wir Ihnen die digitalen Merkblätter vor, die Sie frei anpassen und z. B. als Rundschreiben an Ihre Kollegen versenden können.

Digitale Merkblätter

Neben sämtlichen Fachbeiträgen der StuB, Kurznachrichten, dem infoCenter sowie vielen Gesetzen, Richtlinien oder Berechnungsprogrammen hält die NWB Datenbank eine weitere Besonderheit bereit: die digitalen Merkblätter.

Die zwölf Merkblätter geben Ihnen grundlegende Informationen in einem kompakten Überblick an die Hand zu Themen wie Geschäfts- oder Firmenwagen oder Bewirtungskosten. Zur Vertiefung sind zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet – als Word- oder PDF-Datei.


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Merkblatt
DokID
Geschäfts- und Firmenwagen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kinderbetreuungskosten
Verträge mit nahen Angehörigen
Doppelte Haushaltsführung
Geschenke
Bewirtungskosten
Rechnungen und Vorsteuerabzug
Hotelübernachtungen: Hinweise zur Umsatz- und Lohnsteuer
Anlegerrechte gestärkt – Banken müssen Beratungsprotokoll anfertigen
Rechte und Pflichten eines GmbH- Geschäftsführers
Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise

Merkblatt „Bewirtungskosten”

Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: die Veranlassung der Bewirtung, wer bewirtet wird und ob die Bewirtungskosten angemessenen sind. Außerdem sind grundsätzlich der Nachweis mittels ordnungsgemäßer Rechnung sowie eine gesonderte Aufzeichnung (Ausnahme: Arbeitnehmer) erforderlich.

Merkblatt „Geschäfts- und Firmenwagen”

Bei Führungskräften und im Außendienst tätigen Mitarbeitern gehört ein Firmenwagen meist zu den Gehaltsbestandteilen. Private Fahrten müssen – soweit kein Fahrtenbuch geführt wird – nach der sog. 1 %-Regelung versteuert werden. Firmenwagen sind zum Betriebsvermögen gehörende Kfz, die Arbeitnehmer privat nutzen dürfen. Hieraus ergibt sich ein sog. geldwerter Vorteil, der zum Arbeitslohn zählt. Bei Geschäftswagen, die ebenfalls zum Betriebsvermögen gehören, ist es der Unternehmer, der das Kfz auch privat nutzt, und die sich hieraus ergebenden Kosten sind Privatentnahmen, die den Gewinn nicht mindern dürfen.

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Fundstelle(n):
StuB 12/2012 Seite 3
NWB PAAAE-11596