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Aktuelles Know-how zum Teilbetriebsbegriff
Der für Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz heranzuziehende Teilbetriebsbegriff hat durch den UmwSt-Erlass 2011 (Umwandlungssteuererlass vom - IV C 2 - S 1978 b/08/10001 NWB FAAAD-97991, BStBl 2011 I S. 1314; vgl. Ott, StuB 2012 S. 131 NWB DAAAE-02489) gravierende Änderungen erfahren. Wurde bislang ein „deutscher” Teilbetriebsbegriff zugrunde gelegt, stellt die Finanzverwaltung nunmehr durchweg – also auch für reine Inlandsfälle – auf den europäischen Teilbetriebsbegriff ab (siehe Rn. 15.02 UmwSt-Erlass 2011) und stützt sich dabei im Ausgangspunkt auf die europäische Fusionsrichtlinie (mit dazu bislang nur sehr bruchstückhafter Rechtsprechung). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist dieser europäische Teilbetriebsbegriff streng auszulegen. Dies führt in der Besteuerungspraxis zu einer deutlichen inhaltlichen und zeitlichen Verschärfung. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und Alt-Umwandlungsfälle von dieser Neuinterpretation unberührt zu lassen, wurde eine bestandsschützende Übergangsregelung eingeführt (Rn. S.05 UmwSt-Erlass 2011). Für bis zum erfolgte Umwandlungsbeschlüsse in Fällen der Gesamtrechtsnachfolge und bis zum geschlossene Einbringungsverträge gelten die Anforderungen an den Begriff des Teilbetriebs nach ...BStBl 2000 I S. 1253BStBl 1998 I S. 268