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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 08-09 | Freiwilligendienste: Prüfung der Berufsmäßigkeit bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich mit der Prüfung der Berufsmäßigkeit von kurzfristigen Beschäftigungen befasst, die vor oder während des Bundesfreiwilligendienstes (BFD), eines Jugendfreiwilligendienstes (JFD) oder des freiwilligen Wehrdienstes ausgeübt werden.

Track 08 | Voraussetzungen für kurzfristige Beschäftigungen

Insbesondere zur Überbrückung von Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie zur Bewältigung von Auftragsspitzen greifen Unternehmen gern auf befristete Beschäftigungen zurück.

Das ist finanziell besonders dann interessant, wenn die betroffenen Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden können. In diesem Fall zahlen nämlich weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Häufig wird aber nicht beachtet, dass die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt werden darf. Bei Betriebsprüfungen kommt es deshalb regelmäßig zu Nachzahlungen.

Was die Berufsmäßigkeit angeht, stellen sich neue Fragen, wenn eine kurzfristige Beschäftigung vor oder während des Bundesfreiwilligendienstes, eines Jugendfreiwilligendienstes oder des freiw...

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