Arbeitshilfe Mai 2013

Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

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Einfuhr von Waren (im Jahr 2002) aus dem Gebiet Westjordanland Kategorie C, das nach dem Interimsabkommen zwischen Israel und der PLO als israelisches Hoheitsgebiet anerkannt ist.

Durfte Israel für die aus dem o.g. Gebiet stammenden Waren Warenverkehrsbescheinigungen EUR1 ausstellen?

War das HZA aufgrund Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Israel berechtigt, die Präferenzbehandlung abzulehnen, weil die israelische Zollbehörde weitere Nachfragen der deutschen Zollbehörde unbeantwortet gelassen hat?

Erstarkt aus der mehr als 20 Jahre ausgeübten Praxis der Anerkennung der von israelischen Zollbehörden ausgestellten EUR1 für Waren aus dem Westjordanland ein Völkergewohnheitsrecht, das die Mitgliedstaaten bindet?

Liegen außergewöhnliche Umstände gemäß Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des o.g. Abkommens vor?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-11344