Arbeitshilfe - Stand: 15.05.2013

Präferenzbehandlung für Waren aus dem Westjordanland

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Einfuhr von Waren (im Jahr 2002) aus dem Gebiet Westjordanland Kategorie C, das nach dem Interimsabkommen zwischen Israel und der PLO als israelisches Hoheitsgebiet anerkannt ist.

Durfte Israel für die aus dem o.g. Gebiet stammenden Waren Warenverkehrsbescheinigungen EUR1 ausstellen?

War das HZA aufgrund Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Israel berechtigt, die Präferenzbehandlung abzulehnen, weil die israelische Zollbehörde weitere Nachfragen der deutschen Zollbehörde unbeantwortet gelassen hat?

Erstarkt aus der mehr als 20 Jahre ausgeübten Praxis der Anerkennung der von israelischen Zollbehörden ausgestellten EUR1 für Waren aus dem Westjordanland ein Völkergewohnheitsrecht, das die Mitgliedstaaten bindet?

Liegen außergewöhnliche Umstände gemäß Art. 32 Abs. 6 Protokoll Nr. 4 des o.g. Abkommens vor?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
MAAAE-11344