Arbeitshilfe April 2013

Vorsteuerabzug – Absicht – Entnahme

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1. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG zu verwenden?

2. Ist es im Hinblick auf den Grundsatz der direkten und unmittelbaren Zuordnung unerheblich, dass mit der Eigenbedarfsbestellung --mittelbar-- bezweckt wird, eine Provisionsberechtigung herzustellen und damit steuerpflichtige Umsätze (Provisionen für Weiterempfehlung) zu erzielen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-11305