Arbeitshilfe Februar 2013

Mantelkauf - Einbeziehung selbst erwirtschafteter Forderungen in das neue Betriebsvermögen i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F.

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Sind auch selbst erwirtschaftete Forderungen in das sog. neue Betriebsvermögen im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F. einzubeziehen? - Zu welchem Zeitpunkt wird eine Anteilsübertragung wirksam, wenn in derselben Urkunde eine Kapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals von 50.000 DM auf 26.000 €) durch Aufstockung der veräußerten Anteile vereinbart wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-11201