Mantelkauf - Einbeziehung selbst erwirtschafteter Forderungen in das neue Betriebsvermögen i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F.
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Sind auch selbst erwirtschaftete Forderungen in das sog. neue Betriebsvermögen im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F. einzubeziehen? - Zu welchem Zeitpunkt wird eine Anteilsübertragung wirksam, wenn in derselben Urkunde eine Kapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals von 50.000 DM auf 26.000 €) durch Aufstockung der veräußerten Anteile vereinbart wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
QAAAE-11201