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IWB Nr. 11 vom Seite 385

§ 50d Abs. 8 EStG verfassungskonform?

Prof. Dr. Adrian Cloer und Matthias Trinks

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 402Der BFH änderte mit Vorlagebeschluss vom (I R 66/09 NWB RAAAE-09077) seine bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des einseitigen Überschreibens von Doppelbesteuerungsabkommen (sog. treaty override). Die nun anstehende BVerfG-Entscheidung wird nicht nur für den § 50d Abs. 8 EStG, sondern für das gesamte deutsche internationale Steuerrecht von erheblicher Bedeutung sein.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Problemstellung

[i]Monistisches oder dualistisches Verständnis für das Völkerrecht?DBA zielen auf die Förderung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs durch Vermeidung der Doppelbesteuerung ab, sollen aber gleichzeitig auch Steuerumgehung und -hinterziehung vermeiden. Sowohl auf Ebene der DBA als auch des innerstaatlichen Rechts bestehen verschiedene Regelungen zum Methodenwechsel. Für den Steuerpflichtigen stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, in welchem Verhältnis diese Regelungen zueinander stehen. DBA-Recht ist Völkerrecht und bindet die jeweiligen Vertragspartner, d. h. die jeweiligen Staaten. Für das Verhältnis zum innerstaatlichen Recht bestehen zwei Ansätze, die unter dem Stichwort Monismus und Dualismus diskutiert werden.

II. Sachverhalt

[i]Ausgangssachverhalt Dem Vorlagebeschluss lag die ...

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