NWB Nr. 24 vom Seite 1945

„Am Ende droht der Vermittlungsausschuss”

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Was bleibt vom Zwölf-Punkte-Plan?

Mitte Februar hatten die Koalitionsfraktionen ihren Zwölf-Punkte-Plan vorgestellt. Die dort angesprochenen Punkte – von der Gruppenbesteuerung über einen verbesserten Verlustrücktrag bis hin zu einer Reisekostenreform – sollten Grundlage für ein Vereinfachungsgesetz im Unternehmensteuerrecht sein (s. hierzu Hechtner, NWB 9/2012 S. 715). Nun aber scheint das Vorhaben zusammenzuschrumpfen. „Von dem Plan werde wohl nur weniges noch bis zur Wahl als Gesetz auf den Weg gebracht werden”, war kürzlich im Handelsblatt zu lesen. Befürchtet wurde das schon länger. Wird es doch immer schwieriger, für Steuerminderungsvorhaben, von denen auch die Länder betroffen sind, eine Mehrheit im Bundesrat zu gewinnen. Zumindest die Reisekostenreform will man aber „retten”. Das Jahressteuergesetz 2013, dessen Entwurf das Bundeskabinett gerade erst verabschiedet hat, soll die Reform nun aufnehmen. Eigentlich dient ein typisches Jahressteuergesetz aber hauptsächlich der Umsetzung redaktioneller Anpassungen und technischer Regelungen – die es durchaus in sich haben können, wie der Überblick zum Jahressteuergesetz 2013 von Hörster auf Seite 1978 zeigt. Neben der Reisekostenreform liegt den Verbänden ein weiterer Punkt am Herzen: Die Vereinfachung der Organschaftsregelungen hin zu einer Gruppenbesteuerung, die den Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung der Ergebnisverrechnung im Konzern ermöglicht (s. hierzu NWB Online-Nachricht vom ). Welche der zwölf Punkte letztlich Eingang in das Jahressteuergesetz 2013 finden werden, bleibt abzuwarten. Mit jedem aufgenommenen aber steigt das Risiko, am Ende im Vermittlungsausschuss zu landen. Wie schon die Gesetzentwürfe zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zum Abbau der kalten Progression, über die der Ausschuss am 13. Juni wieder berät.

Aufatmen können hingegen Verbände und Bundesfinanzministerium bei der E-Bilanz. Nach der Einigung auf Erleichterungen – jeder muss nur das ausfüllen, was ihn auch tatsächlich betrifft (Mussfelder) – und der dauerhaften Einrichtung von Auffangpositionen – damit kann das Buchführungssystem der Unternehmen bleiben wie es ist – steht der geplanten Einführung der E-Bilanz nun nichts mehr im Weg (mehr dazu in der nächsten Ausgabe). So weit ist man bei der Gelangensbestätigung noch nicht. Um die hier vorgesehenen Erleichterungen (s. NWB 16/2012 S. 1297) im geplanten BMF-Einführungsschreiben abzusichern, bedarf es einer (erneuten) Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung. Für bis zu deren Inkrafttreten ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es daher nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis Ende letzten Jahres geltenden Rechtslage geführt wird (s. Seite 1957).

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2012 Seite 1945
UAAAE-10793