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Entwurf eines JStG 2013 – Ein Überblick
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1978Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des fachlich notwendigen Regelungsbedarfs in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Die Änderungen betreffen schwerpunktmäßig das Einkommensteuergesetz, das Außensteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz, die Abgabenordnung und das 5. Vermögensbildungsgesetz.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Die wichtigsten vorgesehenen Rechtsänderungen:
[i]Nur noch Wehrsold nach § 2 Abs. 1 WSG bleibt steuerfrei Für die den freiwilligen Wehrdienst und freiwillige Wehrübungen Leistenden wird zukünftig nur noch der Wehrsold nach § 2 Abs. 1 WSG steuerfrei gestellt. Die weiteren Bezüge, z. B. Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, sind zukünftig steuerpflichtig.
[i]Taschengeld für Bundesfreiwilligendienst ist steuerfreiAuch das für den Bundesfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld soll nach § 3 Nr. 5 EStG-E steuerfrei gestellt werden. Weitere Bezüge wie z. B. unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung bleiben dagegen steuerpflichtig.
[i]Listenpreis wird um Anschaffungskosten für die Batterie gemindertBei der Ermittlung der privaten Kraftfahrzeugnutzung nach der 1-%-Regelung wird der Listenpreis für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge als Bemessungsgrundlage um die in diesem enthaltenen Kosten für das Batteriesystem gemindert. Die Kosten für das Batteriesystem werden pauschal ermittelt, ind...