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Behandlung der von einem Geldspielgerätebetreiber zu entrichtenden Mietsonderzahlungen; Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens
Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Hersteller von Geldspielautomaten dazu übergegangen sind, die Geldspielgeräte im Rahmen eines Mietvertrags gegen Zahlung einer einmaligen Mietsonderzahlung sowie laufende Monatsraten zu überlassen.
Die Mietverträge sind teilweise befristet oder sehen eine Grundmietzeit vor. Einige Verträge enthalten eine Rückzahlungsverpflichtung der Sonderzahlung bei Kündigung des Vertrags durch den Mieter innerhalb einer bestimmten Frist. Die Höhe des zu erstattenden Betrags ist in diesen Fällen von der tatsächlichen Mietdauer abhängig.
Für die Mietsonderzahlung ist in allen Fällen ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die Dauer des Zeitraums, über den die Mietsonderzahlung abzugrenzen ist, ist dabei abhängig von der jeweiligen Ve...