Praxis-Leitfaden Jahresabschluss
1. Aufl. 2012
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V. Gewinn- und Verlustrechnung
[i]Umsatzkostenverfahren oder GesamtkostenverfahrenIn der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben erfasst. Sie ist gem. § 242 Abs. 3 HGB Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Die Form ergibt sich aus § 275 HGB. Es ist das Umsatzkostenverfahren oder das Gesamtkostenverfahren anzuwenden. Im Allgemeinen hat sich das Gesamtkostenverfahren durchgesetzt. Gemäß § 276 HGB bestehen bei kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften Erleichterungen.
1. Einnahmen
[i]Eigentliche BetriebstätigkeitZu erfassen sind alle Umsatzerlöse, die durch die eigentliche Betriebstätigkeit erwirtschaftet werden.
Im Zweifel sollte ein Ausweis unter den Umsatzerlösen dem Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Einnahmen vorgezogen werden.
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Erlöse
Kleinunternehmer | Konto
8195/4185 |
Dieses Konto wird bei Kleinunternehmern i. S. des § 19 UStG genutzt.
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Erlöse aus einem anderen EU-Land,
Leistungsempfänger schuldet die USt | Konto
8320/4336 |
Erlöse aus im anderen EU-Land und steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
Hier werden innergemeinschaftliche Leistungen für die Zusammenfassende Meldung erfasst. Dieses Automatikkonto löst die Zusammenfassende Meldung aus....