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PiR Nr. 6 vom Seite 199

Die Schuld-Swaps

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Rechtsgrundlagen

In der deutschen Bilanzwelt wird feste „geswapt”. Meistens liegt der Anlass für solche Gestaltungen in einer bilanziellen oder ökonomischen Notsituation eines Schuldnerunternehmens, das mit der Bedienung seiner Verbindlichkeiten nicht mehr zurechtkommt. Die Gläubiger – Banken, Anleihenzeichner, Großlieferanten, Vermieter, Gesellschafter – werden zum Appell einbestellt, um ihr Schuldnerunternehmen wenigstens bilanziell wieder auf Vordermann zu bringen. Man mag diesen Prozess als Sanierung bezeichnen, blendet damit aber die eigentlichen Probleme des Unternehmens im operativen Bereich, die zur bilanziellen Krise geführt haben, aus der Nomenklatur aus.

Im branchenüblichen Deutsch kann man entsprechende Maßnahmen in ein Dreigestirn unterteilen:

  • Debt for equity swap,

  • debt for mezzanine swap,

  • debt for debt swap.

Der letztgenannte Begriff ist wohl noch nicht so recht in das einschlägige Vokabular vorgedrungen. Angesprochen sind Änderungen der Vertragsinhalte bestehender Schuldverhältnisse.

Beispiele

 

  • Änderung der Fälligkeitsabreden für Zins- und Tilgungsleistungen, z. B. statt vierteljährlicher Tilgung eine Gesamttilgung am Laufzeitende,...

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